Neue Regelungen bei SEPA-Überweisungen
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
Empfängername und IBAN müssen nun bei SEPA-Überweisungen übereinstimmen.
Aufgrund vermehrter Nachfragen in den letzten Wochen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit Oktober 2025 neue Vorgaben im europäischen Zahlungsverkehr gelten.
Bisher waren Banken nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Mit dem neuen EU-weiten Verfahren soll insbesondere Betrugsfällen sowie versehentlichen Fehlüberweisungen – etwa durch Tippfehler – vorgebeugt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Künftig vergleichen alle Banken und Sparkassen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN. Diese Prüfung erfolgt bei allen Euro-Überweisungen – unabhängig davon, ob sie online, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung veranlasst werden.
Worauf Sie jetzt achten sollten:
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets „Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel“ als Zahlungsempfänger an.
Wichtig: Die IBAN bleibt unverändert. Wenn diese korrekt eingegeben ist und der Empfängername übereinstimmt, können Sie Ihre Überweisung wie gewohnt ausführen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Wobau Röbel
Röbel, 27.11.25
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