Soforthilfe Dezember-Abschlag
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November in Kraft getreten.
Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?
Auch unsere Mieter profitieren von dieser Entlastung. Wir haben bereits die ersten Jahresabrechnungen von unseren Energieversorgern mit der berechneten Dezember-Soforthilfe erhalten. Die Soforthilfe wird in der Anlage der Betriebs- und Heizostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigt und Ihnen zu den Heizkosten als Gutschrift ausgewiesen.
Sie brauchen nichts zu tun! Ihre Heizkosten mindern sich um den anteiligen Betrag der Soforthilfe und erhöhen das Guthaben bzw. mindern die Nachzahlung Ihrer Abrechnung 2022.
Energiesparsames Wohnen ist trotz Entlastungsmaßnahmen wichtig:
Informationen zum Energiesparen finden Sie auf unserer Homepage unter Energiespartipps.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Röbel, 06.02.23
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